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Abschuss von Katzen in Lebendfallen ist eine Straftat

von | 30. Juni 2026

Kat­zen, die in Le­bend­fal­len ge­fan­gen wer­den, müs­sen dem Fund­bü­ro über­ge­ben wer­den – und dür­fen nicht er­schos­sen wer­den, wie es of­fen­bar eine Pra­xis der Jä­ger in Nie­der­sach­sen war. Dies stell­te Mi­nis­te­rin Staud­te am 23.06.2026 in der 93. Sit­zung des Nie­der­säch­si­schen Land­tags klar. (Zur Sit­zung: https://plenartv.de/tagungsabschnitt/19–35, TOP 10)
Ob un­se­re Email (No­vel­lie­rung Jagd­ge­setz – Haus­kat­zen le­ben ab heu­te in Nie­der­sach­sen in er­höh­ter Ge­fahr!) in letz­ter Mi­nu­te an die Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten durch die zu­vor ge­äu­ßer­te, äu­ßerst bri­san­te Aus­sa­ge ei­nes Ab­ge­ord­ne­ten zum Ab­schuss von Kat­zen in Le­bend­fal­len zur Klar­stel­lung bei­getra­gen hat, wis­sen wir nicht.
Die Klar­stel­lung der Mi­nis­te­rin ver­an­lass­te ei­nen Ex­per­ten, hier­zu wie folgt Stel­lung zu neh­men: „Tier­hei­me und Fund­bü­ros in Ost­fries­land sind der­weil be­kann­ter­wei­se seit Jah­ren über­be­las­tet und un­ter­fi­nan­ziert – was durch das neue Jagd­recht wohl nur ver­schärft wer­de.“ Wir fra­gen uns, wie vie­le Kat­zen bis­her so er­schos­sen wur­den, um men­gen­mä­ßig ein Pro­blem für Be­hör­den dazustellen.

Fakt ist: Das bis­he­ri­ge Vor­ge­hen, bei dem Kat­zen un­ter dem Vor­wand des Ar­ten- und Na­tur­schut­zes in Fal­len ge­tö­tet wer­den, ist eine Straftat. 

Zu Sa­bi­ne Mahl­ows Stel­lung­nah­men zur No­vel­lie­rung des Nie­der­säch­si­schen Jagdgesetz.
* NWZ vom 24.06.2026 „Neue Jagd­re­geln sind auch ein neu­es Katzenproblem“

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