Der Abschuss von Hauskatzen wird Jägern auch in Niedersachsen per Landesjagdgesetz erlaubt. Kriterium: die Hauskatzen sind „zu weit weg“ vom Haus oder „wildern“ angeblich. Dieses Gesetz soll jetzt novelliert werden, im Entwurf soll weiterhin der Abschuss der Hauskatzen geregelt sein. So eine Regelung widerspricht jedoch dem Jagdrecht (Katzen sind kein Wild), dem Tierschutzgesetz (Tötung nur mit vernünftigem Grund) und sogar dem Grundgesetz (Katzen sind Eigentum und dürfen nicht einfach vernichtet werden).
Kurz gesagt: Der Abschuss von Katzen ist rechtlich nicht haltbar – weder einfachgesetzlich noch verfassungsrechtlich.
Sabine von Politik für die Katz‘ nimmt Stellung!
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> Kurzfassung der Stellungnahme: Kurzfassung Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes
> Langfassung Stellungnahme: Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes
> Stellungnahme für die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Stellungnahme zur Jagdrechtsnovelle Drucksache 19/10492 zu § 29 NJagdG), konkret Katzenabschuss
> Stellungnahme zu den Spitzenverbänden Stellungnahme zur Position der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
