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Abschuss von Hauskatzen

von | 29. November 2025

Der Ab­schuss von Haus­kat­zen wird Jä­gern auch in Nie­der­sach­sen per Lan­des­jagd­ge­setz er­laubt. Kri­te­ri­um: die Haus­kat­zen sind „zu weit weg“ vom Haus oder „wil­dern“ an­geb­lich. Die­ses Ge­setz soll jetzt no­vel­liert wer­den, im Ent­wurf soll wei­ter­hin der Ab­schuss der Haus­kat­zen ge­re­gelt sein. So eine Re­ge­lung wi­der­spricht je­doch dem Jagd­recht (Kat­zen sind kein Wild), dem Tier­schutz­ge­setz (Tö­tung nur mit ver­nünf­ti­gem Grund) und so­gar dem Grund­ge­setz (Kat­zen sind Ei­gen­tum und dür­fen nicht ein­fach ver­nich­tet werden).
Kurz ge­sagt: Der Ab­schuss von Kat­zen ist recht­lich nicht halt­bar – we­der ein­fach­ge­setz­lich noch verfassungsrechtlich.
Sa­bi­ne von Po­li­tik für die Katz‘ nimmt Stellung!

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> Kurz­fas­sung der Stel­lung­nah­me:  Kurz­fas­sung Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf der No­vel­le des Nie­der­säch­si­schen Jagdgesetzes
> Lang­fas­sung Stel­lung­nah­me: Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf der No­vel­le des Nie­der­säch­si­schen Jagdgesetzes

> Stel­lung­nah­me für die Mit­glie­der des Aus­schus­ses für Er­näh­rung, Land­wirt­schaft und Ver­brau­cher­schutz: Stel­lung­nah­me zur Jagd­rechts­no­vel­le Druck­sa­che 19/10492 zu § 29 NJagdG), kon­kret Katzenabschuss

> Stel­lung­nah­me zu den Spit­zen­ver­bän­den Stel­lung­nah­me zur Po­si­ti­on der Ar­beits­ge­mein­schaft der kom­mu­na­len Spitzenverbände

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