Welche Regelung gibt es in Thüringen?
Die thüringische Landesregierung hat am 15. Juni 2016 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen.
Die Verantwortung für das Thema — die die Bundesländer erst durch das Tierschutzgesetz des Bundes erhalten haben — wird auch durch den Freistaat Thüringen erneut weitergereicht: Die thüringischen Kreisverwaltungsbehörden und kreisfreien Städte entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob sie Vorkehrungen zum Schutz freilebender Katzen ergreifen.
Die einzelne Regelung, die nun aufgrund der Landesverordnung erlassen werden kann, wird allgemein als „Katzenschutzverordnung“ bezeichnet.
Zusammengefasst:
Zuständigkeit für Thürigen
Die Unteren Tierschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind in Thüringen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung zuständig.
Aktionen
Uns sind keine Aktionen zum Thema Katzenschutzverordnung in Thüringen bekannt.
Fördergelder
Das Land stellt Gelder für Kastrationsaktionen bereit. Seit dem Jahr 2018 unterstützt der Freistaat Thüringen die Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen jährlich mit 150.000 Euro. Diese Summe deckt neben den Kosten für die reine Kastration unter anderem auch die Kennzeichnung der Tiere, sowie den Erwerb von Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration ab. Kastriert wurden beispielsweise im Jahr 2020 hierüber 1.623 Tiere. (Stand 02/2022).
Details zu den Fördergeldern stehen im Kasten.
Kontakte in Thüringen
Heike Werner
Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
Telefon: 03 61 - 57 38 11 000
Email: poststelle@tmasgff.thueringen.de
Web: zur Webseite der Ministerin
weiterführende Links
Details zur Landesregelung
- Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach § 13b des Tierschutzgesetzes und zur Regelung des damit verbundenen Mehrbelastungsausgleichs
- Regelung zum Mehrkostenausgleich
- Eine Mustersatzung ist geplant (Stand 02/2022)
Aktionen
- bisher sind keine Aktionen bekannt