Welche Regelung gibt es im Saarland?
Seit dem 8. Januar 2021 können Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlassen werden.
Bisher ist nur eine erlassene Katzenschutzverordnung für Ortsteile von Blieskastel auffindbar. Allerdings entnehmen wir aus der Presse, dass es viele Meldungen von Katzen-Hotspots gab.
So ist das Vorgehen
Bürgerinnen und Bürger, Städte, Gemeinden oder Tierschutzorganisationen melden dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als zuständiger Vollzugsbehörde einen eventuellen Hotspot obhutloser Katzen. Darauf erfolgt eine Überprüfung durch die Veterinärbehörden vor Ort.
Bestätigt das LAV das Vorliegen eines Hotspots, kann die Katzenschutzverordnung dann nach einer Vorlaufzeit von mehreren Wochen, die der Bekanntmachung und Öffentlichkeitsarbeit dient, in einem bestimmten Geltungsbereich erlassen werden.
Das LAV setzt sich nach Erlass einer Katzenschutzverordnung mit den örtlichen Tierschutzorganisationen in Verbindung. Die lassen die Kastrationen im Saarland in Zusammenarbeit mit Tierärzten durchführen: einfangen, registrieren, kastrieren und chippen lassen, freilassen oder falls möglich auch vermitteln und ein neues Zuhause für sie finden.
Wirkt die Regelung
Die Regelung scheint nicht richtig zu greifen, denn der Tierschutz klagt laut des Saarländischen Rundfunks im August 2025 über steigende Anzahl Straßenkatzen.
Das mag daran liegen, dass bisher erst eine Katzenschutzverordnung erlassen wurde und die Katzenhalter weiterhin nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Das Ministerium kümmert sich jedoch um gemeldete Katzen-Hotspots, indem es die Tierschutzvereine vor Ort beauftragt, dort mit Fördergeldern zu kastrieren.
Die Bürgerbeauftragte des Ministeriums schreibt am 26.11.2025, dass weitere Katzenschutzverordnungen jetzt folgen würden. Mittelfristig sei vorgesehen, in allen fünf Landkreisen des Saarlandes eine Katzenschutzverordnung zu erlassen.
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Aktionen
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, mit Petra Berg als Ministerin, informieren mit einem Flyer über die Katzenschutzverordnung.
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Fördergelder
Für die Kastration und medizinische Versorgung obhutloser Katzen werden Mittel in den Landeshaushalt eingestellt.
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Kontakte im Saarland
Dr. Arnold Ludes
Tierschutzbeauftragte des Landes Saarland
Email: Landestierschutzbeauftragter-saarland@outlook.de
Web: Zur Seite des Tierschutzbauftragten
Meldung Katzen-Hotspots
Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 997 8-4500
Email: poststelle@lav.saarland.de
Web: Zur Seite des Vetrinärwesen
weiterführende Links
Fördergelder
- Fördergelder werden von der Tierschutzstiftung Saar verteilt

