Katzenschutz ist Ländersache

Die Situation im Saarland

Der Tierschutzbund informiert:

Diese Gemeinden, Städte und Landkreise haben bereits eine Katzenschutzverordnung.

Welche Regelung gibt es im Saarland?

Katzenschutzverordnung Saarland

Seit dem 8. Ja­nu­ar 2021 kön­nen Ver­ord­nun­gen zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen vom Mi­nis­te­ri­um für Um­welt und Ver­brau­cher­schutz er­las­sen werden.

Bis­her ist nur eine er­las­se­ne Katzen­schutz­ver­ord­nung für Orts­tei­le von Blie­skas­tel auf­find­bar. Al­ler­dings ent­neh­men wir aus der Pres­se, dass es vie­le Mel­dun­gen von Kat­zen-Hot­spots gab.

So ist das Vorgehen

Bür­ger­in­nen und Bür­ger, Städ­te, Ge­mein­den oder Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen mel­den dem Lan­des­amt für Ver­brau­cher­schutz (LAV) als zu­stän­di­ger Voll­zugs­be­hör­de ei­nen even­tu­el­len Hot­spot ob­hut­lo­ser Kat­zen. Dar­auf er­folgt eine Über­prü­fung durch die Ve­te­ri­när­be­hör­den vor Ort.

Be­stä­tigt das LAV das Vor­lie­gen ei­nes Hot­spots, kann die Katzen­schutz­ver­ord­nung dann nach ei­ner Vor­lauf­zeit von meh­re­ren Wo­chen, die der Be­kannt­ma­chung und Öf­fent­lich­keits­ar­beit dient, in ei­nem be­stimm­ten Gel­tungs­be­reich er­las­sen werden.

Das LAV setzt sich nach Er­lass ei­ner Katzen­schutz­ver­ord­nung mit den ört­li­chen Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen in Ver­bin­dung. Die las­sen die Kas­tra­tio­nen im Saar­land in Zu­sam­men­ar­beit mit Tier­ärz­ten durch­füh­ren: ein­fan­gen, re­gis­trie­ren, kas­trie­ren und chip­pen las­sen, frei­las­sen oder falls mög­lich auch ver­mit­teln und ein neu­es Zu­hau­se für sie finden.

Wirkt die Regelung

Die Re­ge­lung scheint nicht rich­tig zu grei­fen, denn der Tier­schutz klagt laut des Saar­län­di­schen Rund­funks im Au­gust 2025 über stei­gen­de An­zahl Straßenkatzen.

Das mag dar­an lie­gen, dass bis­her erst eine Katzen­schutz­ver­ord­nung er­las­sen wur­de und die Kat­zen­hal­ter wei­ter­hin nicht zur Ver­ant­wor­tung ge­zo­gen werden.

Das Mi­nis­te­ri­um küm­mert sich je­doch um ge­mel­de­te Kat­zen-Hot­spots, in­dem es die Tier­schutz­ver­ei­ne vor Ort be­auf­tragt, dort mit För­der­gel­dern zu kastrieren.

Die Bür­ger­be­auf­trag­te des Mi­nis­te­ri­ums schreibt am 26.11.2025, dass wei­te­re Kat­zen­schutz­ver­ord­nun­gen jetzt fol­gen wür­den. Mit­tel­fris­tig sei vor­ge­se­hen, in al­len fünf Land­krei­sen des Saar­lan­des eine Katzen­schutz­ver­ord­nung zu erlassen.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Aktionen

Das Mi­nis­te­ri­um für Um­welt, Kli­ma, Mo­bi­li­tät, Agrar und Ver­brau­cher­schutz, mit Pe­tra Berg als Mi­nis­te­rin, in­for­mie­ren mit ei­nem Fly­er über die Katzenschutzverordnung.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Fördergelder

Für die Kas­tra­ti­on und me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung ob­hut­lo­ser Kat­zen wer­den Mit­tel in den Lan­des­haus­halt eingestellt.

Wei­ter­füh­ren­de Links: sie­he Kasten

Kontakte im Saarland

Dr. Arnold Ludes

Tier­schutz­be­auf­trag­te des Lan­des Saarland

Email: Landestierschutzbeauftragter-saarland@outlook.de
Web: Zur Sei­te des Tierschutzbauftragten

Mel­dung Katzen-Hotspots

Lan­des­amt für Ver­brau­cher­schutz
Kon­rad-Zuse-Stra­ße 11
66115 Saar­brü­cken

Te­le­fon: 0681 / 997 8-4500
Email: poststelle@lav.saarland.de
Web: Zur Sei­te des Vetrinärwesen 

weiterführende Links

Fördergelder

Mail:

Telefon: 0 66 68 / 91 99 377