Recht und Gesetz

Katzenrecht

Fundtier – was tun?

von | 05. Oktober 2021

Fund­tie­re sind zu mel­den. Das er­gibt sich aus dem Bür­ger­li­chen Ge­setz­buch. Wer ein Fund­tier ein­fach bei sich hält und nicht mel­det, be­geht eine Fund­un­ter­schla­gung, die straf­bar sein könnte.

Le­sen Sie bit­te auch den Ar­ti­kel: Her­ren­los? Gibt es nicht!. Laut Ge­setz gibt es kei­ne her­ren­lo­se Katzen.

Sie haben ein Tier gefunden

  • Der ers­te Schritt ist die Mel­dung beim zu­stän­di­gen Fund­amt. Man soll­te Sie dort über die not­wen­di­gen Schrit­te auf­klä­ren. In­for­mie­ren Sie sich dort, wie die Recht­la­ge in Ih­rer Kom­mu­ne zum The­ma kos­ten­über­nah­me bei Fund­tie­ren ist. Mit dem Ur­teil von 2018, sind die Ge­mein­den nicht ver­pflich­tet Kos­ten des Fin­ders oder des auf­neh­men­den Tier­hei­mes zu über­neh­men, wenn die­se nicht vor­ab vom Ordn­nungs­amt frei­ge­ge­ben wurden.
  • Hilf­reich ist es, den ört­li­chen Tier­schutz­verein bzw. das Tier­heim über Ih­ren Fund zu be­nach­rich­ti­gen. Haus­tier­be­sit­zer wen­den sich näm­lich oft da­hin, wenn ihr Lieb­lung ver­misst wird.
  • Idea­ler­wei­se in­for­mie­ren Sie die Tier­re­gis­trier­stel­len wie z.B. Tas­so und Findefix.
  • Auch über so­zia­le Me­di­en, Aus­hän­ge und In­se­ra­te in Zei­tun­gen oder on­line-Klein­an­zei­gen kön­nen Sie hel­fen, den Be­sit­zer zu finden.

Zuständigkeit der Gemeinden

Die Ge­mein­den sind für Fund­kat­zen zu­stän­dig und müs­sen sich fol­ge­rich­tig auch um de­ren Un­ter­brin­gung küm­mern. Lei­der be­kom­men Fin­der im­mer wie­der fal­sche Aus­künf­te und wer­de so be­wusst verunsichert.

Weiterführende Quellen

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Telefon: 0 66 68 / 91 99 377