Das Problem: Die Gemeinde nimmt ein Fundtier nicht an.
Immer wieder geraten Finderinnen und Finder von Katzen in eine belastende Situation: Ein Tier wird hilfsbedürftig aufgefunden, doch die zuständige Gemeinde verweigert die Annahme als Fundtier oder entzieht sich ihrer Verantwortung.
Für die Betroffenen ist das nicht nur frustrierend, sondern oft auch mit großer Unsicherheit verbunden. Wer ist zuständig? Welche Pflichten hat die Gemeinde? Und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen überhaupt?
Am 15. Januar 2026 fand ein Webinar zum Thema „Fachaufsichtsbeschwerde“ statt. Dabei wurde erklärt, wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, wenn diese sich weigern, das gesetzlich verankerte Fundrecht umzusetzen. Das Webinar zeigt auf, dass man solchen Situationen nicht hilflos ausgeliefert ist.
Für wen ist das Webinar geeignet?
Das Webinar richtet sich an
- engagierte Tierfreundinnen und Tierfreunde,
- aktive Tierschützende,
- Tierschutzvereine und Initiativen,
- alle Personen, die nicht akzeptieren möchten, dass Fundtiere zwischen Zuständigkeiten verloren gehen.
Ziel des Webinars
Ziel ist es, den Teilnehmenden ein belastbares Werkzeug an die Hand zu geben, um fundiert, sachlich und wirksam vorzugehen.
Inhalte des Webinars
- Was ist eine Fachaufsichtsbeschwerde und wann ist sie das richtige Mittel
- Abgrenzung zur Dienstaufsichtsbeschwerde
- Rechtliche Voraussetzungen für eine Fachaufsichtsbeschwerde
- Zuständige Stellen: An wen richtet sich die Beschwerde konkret
- Struktur und Aufbau einer wirksamen Beschwerde
- Zitiervorschläge und Argumentationshilfen zur sachlichen Entkräftung typischer behördlicher Einwände
Materialien
Im Nachgang zum Webinar stellen wir hier hilfreiche Dateien zur Verfügung:
- Aufzeichnung des Webinars
- die gezeigte Präsentation
- Struktur einer Fachaufsichtsbeschwerde
- die Fallbeispiele
- die Anhänge
1. Aufzeichnung des Webinars
2. Präsentation
Die Präsentation mit den Links ist hier zu finden:
3. Struktur einer Fachaufsichtsbeschwerde
Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist zwar formfrei, in der Praxis hat sich aber eine klar gegliederte, „briefähnliche“ Struktur bewährt.
Anhand des weiter unten beschriebenen Beispiels 1 zeigen wir hier einen üblichen Aufbau:
- Vorlage einer Fachaufsichtsbeschwerde im docx – Format [Link]
4. Fallbeispiele
Damit man sich „echte“ Fachaufsichtsbeschwerde vorstellen kann, haben wir zwei Schreiben mit der oben vorgestellten Struktur zu echten Fällen online gestellt. Die Schreiben zu den beiden Fällen:
Fall 1: Ablehnung der Verantwortung für eine Fundkatze
Dieser Fall wurde ausführlich im Webinar behandelt.
- Schreiben der Stadt [Link]
- Schreiben des Finders nach dem Telefonat mit Bauhof-Leiter [Link]
- Fachaufsichtsbeschwerde [Link]
Ergebnis
Über die Fachaufsichtsbeschwerde wurde noch nicht entschieden (Stand: 15. Januar 2026).
Fall 2: Ablehnung der Übernahme von Tierarztkosten
Wir stellen den Fall hier online, da es leider häufig vorkommt, dass Gemeinden die Übernahme der Tierarztkosten für eine notwendige Erstversorgung von Fundtiere verweigern.
Ergebnis
Die Stadt hat die Kosten bezahlt, nachdem angekündigt wurde, dass der Fall dem Landratsamt zur Klärung vorgelegt werden würde.
Fall 3: Ablehnung der Anerkennung des Fundtierstatus
Dieses Beispiel zeigt, dass die oben vorgestellte Form nicht unbedingt eine Rolle spielen muss. Wichtig ist jedoch, dass die rechtliche Lage bekannt ist und sachlich richtig dargestellt wird.
Der Fundtierdienstleister und die Stadt behaupteten, dass obhutlose Katzen keine Fundtiere sein können und die Stadt daher keine Verantwortung dafür hat.
Beispielhaft dafür stellen wir die Fachaufsichtsbeschwerde unseres Teammitglieds Bettina von Politik für die Katz’ vor:
- Zeitungsartikel zum Fall und Email-Schriftverkehr [Link]
- Schreiben des Landkreises an die Stadt [Link]
Ergebnis
Auch dieses Schreiben hatte die gewünschte Wirkung und das Ordnungsamt sowie der Fundtierdienstleister akzeptieren nun die aktuelle Rechtsprechung. Warum? Weil Bettina die Rechtslage kennt!
Anhänge
Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), beziehungsweise vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Heimat (BMELH) zum Fundtierstatus:
- Schreiben der Bundestierschutzbeauftragten zur Klarstellung des Fundtierbegriffes (2026)
Die Bundestierschutzbeauftragte Breher stellte den für Tierschutz zuständigen Landesministerien eine Information zur Definition des Fundtierbegriffe bereit. In Kombination mit dem Urteil vom 26.04.2018 ‑BVerwG 3 C 7.16 [Wird ein Fundtier bei der Fundbehörde abgeliefert, hat sie das Tier zu verwahren, d.h. tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen.…) ist auch die Situationen der obhutlosen Katzen klargestellt.
Schreiben des BMELH ansehen [Link] - Regelvermutung bei einem Fundtier (2017)
Das BMEL stellt in dem Schreiben ausdrücklich klar, dass seine Auffassung zu Fundtieren vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geteilt wird.
Schreiben des BMEL ansehen [Link] - Bestätigung der Regelvermutung bei einem Fundtier (2024)
In diesem Schreiben wird die Auffassung des Ministeriums aus dem Jahr 2017 bestätigt.
Schreiben des BMEL ansehen [Link] - Darstellung eines seltenen Einzelfalls: Haustier hat keinen Eigentümer (2025)
Das Ministerium führt aus, dass denkbare Einzelfälle keine Auswirkung auf die Regelvermutung haben.
Schreiben des BMELH ansehen [Link]



