Recht und Gesetz

Katzenrecht

§ 13b TierSchG einfach erklärt

von | 19. Dezember 2023

§ 13b Tier­schutz­ge­setz ist für vie­le kein All­tags­ge­schäft denn: Wer be­schäf­tigt sich schon in­ten­siv mit Ge­set­zen? Da es zu­dem ver­schie­de­ne Ar­ten gibt, wie Ge­set­ze zu le­sen sind, wird das Ver­ständ­nis von Vor­schrif­ten manch­mal nicht ein­fa­cher. Chris­ti­ne Uri ist als Wirt­schafts­ju­ris­tin eine aus­ge­wie­se­ne Fach­frau. Sie er­klärt § 13b TierSchG allgemeinverständlich.

 

§ 13b TierSchG – interpretieren wie es gerade passt?

§ 13b TierSchG wird von Ver­wal­tun­gen und Po­lit­ke­rIn­nen ger­ne so in­ter­pre­tiert, wie es dort in den Kram passt: So wird im­mer wie­der auf die „hohe An­zahl“ ver­wie­sen, die der Tier­schutz ja noch nicht nach­ge­wie­sen hät­te. Dies wird dann als Grund ge­nannt, kei­ne Katzen­schutz­ver­ord­nung zu erlassen.

Was mit dem Be­griff „hohe An­zahl“ tat­säch­lich ge­meint ist, wie das mit den „Maß­nah­men“ zu ver­ste­hen ist und wei­te­re in­ter­es­san­te De­tails er­klärt uns Di­plom-Wirt­schafts­ju­ris­tin Chris­tia­ne Uri, LL.M., Do­zen­tin für Staats- und Ver­fas­sungs­recht so­wie Bür­ger­li­ches Recht im fol­gen­den Video.

Zusammenfassung

Die Katzen­schutz­ver­ord­nung nach § 13b des Tier­schutz­ge­set­zes ist ein recht­li­ches In­stru­ment, das den Schutz von frei­le­ben­den Kat­zen in Deutsch­land zum Ziel hat. Die­se Ver­ord­nun­gen kön­nen von Lan­des­re­gie­run­gen oder — so­fern es von der Lan­des­re­gie­rung de­le­giert wur­de — kom­mu­na­len Be­hör­den  er­las­sen wer­den. Das Ziel ist es im­mer, die Po­pu­la­ti­on von frei­le­ben­den Kat­zen zu kon­trol­lie­ren und da­mit Tier­leid zu verhindern.

Das Ge­setz ist eine Kon­kre­ti­sie­rung des Staats­ziels Tier­schutz. Es soll den Be­hör­den eine Hand­ha­be ge­ben, die Kat­zen­si­tua­ti­on zu ord­nen und das vie­ler­orts vor­zu­fin­de­ne Kat­zen­elend nach­hal­tig verr­rin­gern oder ver­hin­dern zu können.

Zwar wer­den Kast­ras­ti­ons­ak­tio­nen für frei­le­ben­de Kat­zen von den Bun­des­län­dern ge­för­dert und von Tier­schüt­zen­den um­ge­setzt, aber selbst die­se star­ke Maß­nah­me wirkt nicht nach­hal­tig. So­lan­ge un­kastrier­te Frei­gän­ger­kat­zen sich mit den frei­le­ben­den Kat­zen ver­paa­ren kön­nen, ver­pufft die Wir­kung von Kas­tra­ti­ons­ak­tio­nen in­ner­halb we­ni­ger Monate.

Hin­weis: Der Ar­ti­kel und das Vi­deo sind kei­ne ver­bind­li­che Rechts­be­ra­tung. Es wird le­dig­lich die recht­li­che Sach­la­ge dargestellt.

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